Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wellensports
1. Verbindliche Anmeldung und Bezahlung
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der zu Zahlung der Kursgebühren verpflichtet.
Es kann die schriftliche bzw online-Anmeldung erfolgen.
Bereits bestehende Kunden werden bei der Platzvergabe vorrangig behandelt.
Alle weiteren Plätze werden nach der Reihe der eingehenden, vollständig ausgefüllten Anmeldungen vergeben.
Mit Zugang der vollständig ausgefüllten Anmeldung kommt der Vertrag zustande.
2. Rücktritt
Ein schriftlicher Rücktritt ist bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn möglich.
Eine Bearbeitungsgebühr von 15€ ist in diesem Fall fällig.
Bei späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet.Ab/ Ummeldung erfolgt schriftlich.
3. Ausfall
Wird eine Kursstunde seitens des Wellensports abgesagt, so wird dafür ein Ersatztermin angeboten. Der Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Wellensport behält sich vor, den Kursort und/ oder die Kurszeiten zu ändern, sofern dies für die Durchführung der Kurse erforderlich ist.
Nicht wahrgenommene Termine von Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt werden.
4. Haftung
Der Wellensport, deren gesetzliche Vertreter und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Kunden nur in Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen.
Der Wellensport übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche die Kinder vor und nach der Sportstunde erleiden.
Für verursachte Schäden ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich und stellt die Schwimmschule und seinen Kursleitern im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
5. Aufsichtspflicht
Bei Eltern-Kind-Kursen liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der von ihnen beauftragten Begleitperson. Bei den Kursen ohne Eltern liegt die Aufsichtspflicht während der Kurszeit beim Kursleiter/-in.
Die Begleitpersonen müssen sich persönlich von der Anwesenheit des Kursleiter/-in überzeugen und die Kinder direkt an diese übergeben.
6. Allgemeines
Das Fotografieren und Filmen während der Stunde muss vorher mit der Kursleiterin und den Teilnehmern abgesprochen werden.
Der Wellensport behält sich vor, Filme und Fotos der Kurse und der Teilnehmer auf ihrer Homepage, sowie für Öffentlichkeitsarbeiten zu nutzen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisse.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Bei unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wellensport
Simone Schridde